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CIC Meeting - Briefing to MEPs by Human Rights Ombudsman 10/2/04 - German text

Einleitung


Ein Jahr ist seit der Resolution des Europäischen Parlaments zu Kasachstan vergangen. In Kasachstan wird die Besorgnis des Europäischen Parlaments über die Menschenrechtssituation, die Demokratisierung, die Beachtung der Gesetze in unserem Land begrüßt, genauso das Bemühen des europäischen Organs, Kasachstan in seiner Entwicklung zur Seite zu stehen.
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde das Ombudsmann-Institut in Kasachstan gegründet, dessen Vorsitz ich seitdem führe. In diesem Jahr habe ich durch die Beobachtung der Menschenrechtssituation, die das Verfolgen von Meldungen der Massenmedien, NGOs und anderen Organisationen sowie die Ansicht der Bürgeranfragen einschließt, versucht, einen Standpunkt zu finden, wie die Situation der Menschenrechte in der Republik Kasachstan verbessert werden kann. Dabei habe ich mich bemüht, objektiv zu sein, d.h. mich von der Politik zu distanzieren und mich nicht nur auf die öffentliche Meinung in Gestalt verschiedener Organisationen und Persönlichkeiten zu stützen, sondern auch das Bemühen der Regierungsorgane zu berücksichtigen, die internationalen Menschenrechtsstandarts und die nationale Gesetzgebung einzuhalten. Selbstverständlich war es auch nötig, die Positionen der internationalen Organisationen einzubeziehen, die in unserem Land vertreten sind und solcher, die außerhalb der Grenzen agieren.
Ich möchte nun in meinem Vortrag den verehrten Abgeordneten des EP die Hauptthesen zu Fragen präsentieren, die meiner Meinung nach, zur Zeit aktuell sind.


Bericht des Beauftragten für Menschenrechte auf der Konferenz des EP

I. Demokratisierung und Rechtsstaat

Demokratisierung und die Einführung der Kultur der Menschenrechte in Kasachstan – das ist eine Bewegung von klein zu groß, von einer Errungenschaft zur nächsten. Dieser Prozess ist eng an die historischen, kulturellen und andere Besonderheiten unseres Landes gebunden. Es ist absolut offensichtlich, dass Kasachstan sich allmählich zu einer Demokratie und einem Rechtsstaat enzwickelt.
In der Republik Kasachstan werden Maßnahmen vorgenommen, Institutionen der Bürgergesellschaft in die Formulierung und Realisierung von staatlicher Politik einzubeziehen. Zur Zeit läuft ein aktiver Dialog zwischen der Macht und den Nichtregierungsorganisationen über die Rolle der NGOs und Massenmedien für das gesellschaftliche Leben, über die Verbesserung des Wahlgesetzes und die Ausweitung der Rolle politischer Parteien. Es werden Reformen zur Humanisierung des Strafrechts (criminal law), der Gerichtsorgane (jurisdiction) sowie des durchgeführt und es sind schon erste Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen worden.
Als wichtigste der allumfassenden Reform des institutionellen Systems, des Staatssystems und der Reform des Rechts gilt die Verfassung, die als das höchste Gut des Staates den Menschen, sein Leben, seine Rechte und seine Freiheit erklärt (proclaim).
Als Ergebnisse der Ausführung der Verfassungsgrundsätze können das erfolgreich funktionierende parlamentarische Zweikammernsystem, von dem ein Teil der Abgeordeneten nach Parteilisten gewählt wird, die Errichtung einer unabhängigen Rechtssprechung und einer Struktur der ausführenden Organe, die Festigung/Stärkung des Mehrparteiensystems und das Zensurverbot genannt werden. Kasachstan hat wichtige internationale Abkommen im Bereich der Menschenrechte ratifiziert. Es sind internationale Pakte über die Menschenrechte unterschrieben, die auf ihre Ratifizierung warten.

II. Über die Rechtspolitik

Im September 2002 wurde per Dekret des Präsidenten der Republik
Kasachstan ein Konzept über die Rechtspolitik der Republik Kasachstan angenommen, in dem die Prioritäten der weiteren Reformierung des Staatrechtssystems formuliert sind.
Im Rahmen der Realisierung der Grundsätze des Konzepts [über die Rechtspolitik] über die weitere Humanisierung der Strafgesetzgebung hat ein Dekret unterschrieben über das Moratorium der Todesstrafe und die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe in der Republik Kasachstan als Alternative zur Todesstrafe. Das Dekret ist die gesetzmäßige Weiterführung einer zuvor formulierten Perspektive, die Todesstrafe im Land etappenweise abzuschaffen.
Im Sinne der Empfehlung des Komitees der UN gegen Folter wurde am 21. Dezember 2002 ein Gesetz in das Strafgesetzbuch der Republik Kasachstan zum Bergriff der „Folter“ und seiner vorsätzlichen Anwendung durch Diensthabende aufgenommen.
Trotz der positiven Ergebnisse in der Änderung der Strafpolitik in Richtung Humanisierung (im Jahre 2003 hat sich die Anzahl zur Freiheitsstrafe verordneter Personen um fast 18 Prozent verringert und die Anzahl der ist bedeutend zurückgegangen) werden die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger im Land nicht in vollem Maße realisiert und geschützt.
Rechtsschützende Organe zeigen Verzögerungen während der Untersuchung von Strafsachen, lassen Prozessverstöße zu bei der Voruntersuchung und der gerichtlichen Untersuchung. Es gibt Menschenrechtsverletzungen bei Bürgern, die sich in Untersuchungshaft befinden.

III. Das Ombudsmann-Institut

Ein wichtiges Ereignis in der Entwicklung der Demokratie und der Menschenrechte in Kasachstan ist die Errichtung der Institution des Nationalen Ombudsmannes im September 2002. Es ist eine unabhängige staatliche Institution, die im Einvernehmen mit der Gesetzgebung der Republik Kasachstan die Einhaltung der Menschenrechte beobachtet, Klagen über das Vorgehen der staatlichen Organe und diensthabenden Personen untersucht, das zu Menschenrechtsverletzungen geführt hat. Des weiteren arbeitet der Ombudsmann bei der Entwicklung der nationalen Gesetzgebung im Einklang mit den internationalen Standarts im Bereich der Menschenrechte mit und regt die Entwicklung der Bildung/Erziehung in der Sphäre der Menschenrechte.
Die Gesetzgebung Kasachstans ermöglicht es, dass der Ombudsmann nach Beratung mit den Komittes des Parlaments vom Präsident des Landes ernannt wird.. Soll der Ombudsmann nach einem Gesetz über ihn ernannt werden, wird eine Änderung der Verfassung des Landes nötig sein. Da die Änderung der Verfassung keine einfache und eine langwierige Angelegenheit darstellt, ist man in Kasachstan den Weg über die Ernennung des Ombudsmann per Erlaß/Dekret gegangen.
Was die Frage nach den Vollmachten des Ombudsmann betrifft, kann ich bemerken, dass es ihrer in der Anfangsphase, während der geschäftsmäßigen Einrichtung des Büros, genügend gab. Gleichzeitig befassten sich die meisten an den Ombudsmann gerichteten Beschwerden mit dem Gerichtssystem und einigen Organen der Regierungsleitung.
Das zieht die Notwendigkeit nach sich, die Zuständigkeit des Ombudsmann auf die Tätigkeit der Gerichte und der Regierung auszuweiten.


IV. Massenmedien

Im Ganzen/Insgesamt gesehen ist die Gesetzgebung bezüglich der
Massenmedien verhältnismäßig liberal. Im Land wurde ein Markt für Massenmedien geschaffen und die Massenmedien wurden entsstaatlicht. Jedoch gibt es Verstöße gegen das Recht der Informationsfreiheit.
Oppositionelle Medien melden über ihre Verfolgung, ausgeübten Druck und unbegründete Schließung von Medien.
Die Verkündung gerichtlicher Entscheidungen bezüglich einzelner Journalisten, die Schließung einiger Redaktionen und Fernsehsender waren nicht unbegründet und basieren darauf, das einige Leiter der Medien gegen Normen der rechtskräftigen Gesetzgebung verstoßen haben. Dazu zählt die Unterschlagung von Einnahmen, die Weigerung von Steuerzahlungen, die Vermietung von Sendezeit an Dritte und die Verletzung von Autorenrechten bei der Rekodierung von Programmen aus benachbarten Ländern. Werden diese Verstöße beigelegt, können die geschlossenen Medien ihre Arbeit wieder aufnehmen.
In den Massenmedien sind öfter Fragen zur Mitwirkung von an Angriffen auf Journalisten aufgetaucht. Im Laufe von Untersuchungen haben sich diese Meldungen nicht bestätigt. Ein aktuelles Beispiel ist der Angriff und Überfall auf den Reporters Zhuldyz Toleuvoj vom Radiosender Svoboda-Azaltyk (Freiheit-Azaltyk) in Astana durch eine Gruppe von Rowdies, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Journalisten stehen.
Im Jahre 2003 hat es keinen einzigen Fall von einer des über den Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz des Zensurverbotes gegeben.
In der kasachischen Gesetzgebung fehlt (gibt es nicht) das Verständis vom Bergiff „Diffamierung“, jedoch ist vorgesehen, dass für das Verbreiten von unwahrer Information, die die Würde des Menschen verletzen zur Verantwortung gezogen werden kann. Von 2002 bis 2003 wurden 58 solcher Gesetzesübertritte registriert.
Im Jahre 2003 wurde ein Projekt zu einem neuen Gesetz über die Massenmedien ausgearbeitet und es wird zum gegebenen Zeitpunkt im Senat [des Parlaments] durchgesehen. Die Notwendigkeit seiner Verabschiedung ist bedingt durch eine Stärkung der Monopolstellung der Massenmedien (Spiegelung von privaten und Interessen in den Medien) und ein allgemeines Absinken des Vertrauens in die Massenmedien.
In das Gesetzesprojekt (-vorhaben) sind Richtlinien/Vorschriften eingegangen, die besagen, dass die ungesetzliche Einmischung von Regierungsorganen, Organisationen und diensthabenden Personen in die Tätigkeit der Massenmedien sowie die Verhinderung von rechtmäßiger Verbreitung der Massenmedien nicht zulässig ist. Des weiteren besagen die Vorschriften, dass diensthabende Personen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie Journalisten unrechtmäßig Informationen verweigern und dass Journalisten ihre Akkreditierung nur auf Beschluß des Gerichts verlieren können. Es wurden Maßnahmen über den Schutz der Rechte von Journalisten ergriffen.

V. Wahlen

Ende des Jahres 2003 haben Wahlen zu den repräsentativen Organen der
Staatsgewalt statt gefunden (Bezirks-, Stadt- und Regionalwahlen). Unter den Verstößen gegen das Wahlrecht wurden Fälle festgehalten und aufgeklärt, in denen Kreiswahlkomissionen die Registration von Kandidaten unrechtmäßig verweigert haben und in denen Personen in den Stab der Wahlkomissionen aufgenommen wurden, deren Sieg in der Abgeordnetenwahl für sie von Interesse war (nah stehende Verwandte und Untergeordnete).
Es bleibt immer noch das Problem der Undurchsichtigkeit des Wahlprozesses. In dieser Hinsicht ist die Änderung der Gesetzgebung von Bedeutung. Zur Zeit wird im Parlament ein Gesetzesentwurf (-Projekt) über Wahlen durchgesehen, in dem die Anmerkungen und Vorschläge berücksichtigt wurden, die die internationalen Organisationen zu den Wahlen im Jahre 1999 ausgesprochen haben. Außerdem sind in den Entwurf Vorschläge eingegangen, die an einem gemeinsamen runden Tisch aller kasachischen politischen Parteien und gesellschaftlichen Vereinigungen zum Wahlgesetz geäußert wurden sowie in den Sitzungen des Ständig Rates zur Ausarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Demokratisierung und Entwicklung der Bürgergesellschaft in Kasachstan.
Das Gesetzesprojekt übergibt die Aufgabe über die Bildung einer Wahlkomission von den heimischen ausführenden Organen in die Hände der repräsentativen Organe, die die Vorschläge der politischen Parteien über die Aufstellung der Kandidaten berücksichtigen. Der Status und die Vollmachten der Wahlbeobachter werden ausgeweitet, die nun den ganzen Ablauf der Wahlen beobachten werden. Der Entwurf verbietet alternativlose Wahlen, erhöht die Rolle, verringert für die Kandidaten und sichert ihnen einen gleichwertigen/gerechten Zugang zu den Massenmedien.
Die Parlamentswahlen nach dem neuen Gesetz erlauben es, das Wahlrecht des Menschen vollwertig/vollständig um zu setzen und den Mechanismus der gesellschaftlichen Kontrolle der Wahlen in Gang zu bringen.


VI. Politische Parteien

Die Parteienstruktur in Kasachstan befindet sich in einer Entwicklungsphase. Eine stimulierende Wirkung auf diese Entwicklung hatte die Parlamentswahl im Jahre 1999, in der ein Teil der Abgeordneten über Parteilisten gewählt wurde. Das Gesetz über politische Parteien, dass im Jahre 2002 angenommen wurde, kann als eine neue Etappe in der Parteienstruktur gesehen werden. Das Gesetz richtet sich auf die Tätigkeit fähiger und starker politischer Parteien, die von der Wahlbevölkerung gestützt werden.
Das Gesetz über die politischen Parteien verbietet die Gründung von Parteien, die auf eine gewaltsame Änderung der Verfassung, der Zerstörung der territorialen Einheit und die Etflammung sozialer, nationaler, religiöser und Unterschiede zielen.
Im Laufe des Jahres wurde darüber debattiert, dass das Gesetz über die Politischen Parteien eine Anzahl von 50 000 Mitgliedern in allen Regionen des Landes verlangt, um dauerhaft registriert zu werden. Diese Norm/Bestimmung enstpricht einer wirklichen Etappe (Errungenschaft) im Bau des Parteiensystems. Sie zielt auf die von Parteien, die die Unterstützung der Massen haben und auf die Überwindung der Regionalisierung der Parteien. Sie berührt/streift die Interessen der oppositionellen politischen Parteien, stellt jedoch kein bewußtes Bemühen der Macht/Gewalt/Regierung dar, sie nicht in die politische Sphäre eintreten zu lassen.


VII. Nichtregierungsorganisationen

In Kasachstan gibt es einen aktiven bürgerlichen Sektor in Form von NGOs, deren Anzahl vier Tausend überstiegen hat. Die Regierung führt ein Programm zur Unterstützung der NGOs und realisiert einen Gesetzesentwurf über den das Parlament gerade berät.
Die Tätigkeit der NGOs wird in Kasachstan durch eine Reihe von Gesetzen geregelt. Im Jahre 2003 hat der Ombudsmann zusammen mit den NGOs auf einer Kritik über eine Gesetzesentwurf der Regierung über die NGOs bestanden, da dieser nicht ausgereift genug war.
Damit eröffnen die Gesetzgebung und die Programme der Regierung in unseren Augen nicht genügend Möglichkeiten für rechtsschützende NGOs. Wir würden in ihnen gerne systemimmanente/systematische Schützer der Menschenrechte und der schwachen Schichten der Bevölkerung sehen.


VIII. Gerichtsreform

In den letzen Jahren wurde in Kasachstan eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die die Gerichtsbare Gewalt merklich gestärkt und reale soziale Garantien für die Unabhängigkeit der Gerichte aufgestellt haben. Im Jahre 2003 ist im Vergleich zum Jahr 2002 die Anzahl der untersuchten Fälle nach dem Zivilrecht um 19% gestiegen, was von einer Zunahme des Vertrauens der Bürger in die Gerichte zeugt.
Gleichzeitig befasst sich eine bedeutende Anzahl von Klagen, die an den Beauftragten für Menschenrechte gerichtet sind, mit dem Verstoß gegen die Prozessvorschriften. In ihnen beklagen die Bürger ….. im Laufe der gerichtlichen Untersuchungen, unbegründete Ablehnung des Gerichtes bei der Aufnahme von … sowie der Hinauszögerung gerichtlicher Entscheidungen.
Die Situation mit der Versorgung/Einhaltung der Menschenrechte in der Tätigkeit des Gerichtssystems ruft die Notwendigkeit hervor, die Gerichtsreform im Land weiter zu führen und zu vertiefen, die Verantwortlichkeit/Verantwortung der Gerichte für das Fällen von Entscheidungen zu erhöhen sowie die gesamte Qualität der Justiz zu heben. Genauso soll die Gesetzgebung im genannten Bereich weiterhin vervollkommernt werden.



IX. Die Reform des Strafsystems

Die Regierung der Republik Kasachstan arbeitet in den letzen Jahren zielgerichtet an der Reformierung des Strafsystems. Als erfolgreiche Momente (Ergebnisse) können im Jahre 2002 die Übergabe des straf-ausführenden Systems in die Leitung eines (des) Zivilen Ressorts – dem Justizministerium und im laufenden Jahr die Übergabe der Untersuchungskammern bemerkt werden. Hin zu kommt/Darüber hinaus geben Briefe, die aus den Verbesserungsanstalten kommen, Grundlage zu bestätigen, dass Insassen in den Verbesserungsanstalten des Strafausführenden Systems weiterhin magelhafter Einhaltung von fundamentalen/grundlegenden Menschenrechten ausgesetzt sind.
Ein negativ gestimmter Teil der Insaßen begann die Liberalisierung der Haftbedienungen als alles zuläßig zu bewerten und diese für eigene Zwecke auszunutzen. Das führt in einzelnen Fällen zur Notwendigkeit, die Haftregelungen zu verhärten.
Abgesehen davon treten in den Strafanstalten Fälle seitens der Mitarbeiter auf, in denen die Würde der Verurteilten verletzt wird. Das widerrum löst bei den Verurteilten Protest in Form von Essensverweigerung und Geschlechtsverstümmelung aus. Besorgniserregend ist die mangelnde Beschäftigung der Verurteilten, die dazu führt, dass vorhandene Fertigkeiten der Insaßen verloren gehen und die Intergration in eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit nach der Entlassung erschwert wird.
Es ist nötig, dass die Professionalität des Personals in den Verbesserungsanstalten erhöht wird. Unumgänglich müssen die ergriffenen Maßnahmen in der Gesetzgebung beendet werden, die die Öffnung der Verbesserungsanstalten für die Zivilgesellschaft sichern.

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